Widerrufsrecht

Widerrufsrecht bei Schüttgütern

Für unsere Schüttgüter (z. B. Rindenmulch, Ziersplitt, Kies, Sand, Lava) gilt eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.

Diese Waren werden nicht vorgefertigt, sondern individuell nach der vom Kunden gewählten Menge, Sorte und Körnung zusammengestellt.

Das Widerrufsrecht besteht nur bis zum Beginn der Aufladung der Ware.
Sobald die Ware für den Kunden verladen oder auf ein Transportfahrzeug aufgeladen wurde, ist ein Widerruf ausgeschlossen.

Nach Beginn der Aufladung ist eine Rückgabe oder Stornierung nicht mehr möglich, da die Ware ab diesem Zeitpunkt eindeutig dem jeweiligen Auftrag zugeordnet ist und nicht mehr in den allgemeinen Lagerbestand zurückgeführt werden kann.